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Hundesteuerbezug 2024

21. März 2024

Hundesteuerbezug 2024

Wir machen alle Hundehalter/innen der Einwohnergemeinde Niederbuchsiten darauf aufmerksam, dass sie gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1.1.2024 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die Abgabe für das Jahr 2024 beträgt Fr. 80.-., da der Kanton die Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2024 nicht einzieht. Der Bezug der Hundesteuer erfolgt per Rechnung. Diese wird allen registrierten Halterinnen und Halter in den nächsten Tagen zugestellt.

Alle Hundebesitzer, welche keine Rechnung oder nicht für alle Hunde eine Rechnung erhalten haben, müssen sich auf der Gemeindeverwaltung Niederbuchsiten bis spätestens 30. April 2024 melden.

Für nicht gemeldete Hunde oder verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von Fr. 20.- verrechnet.

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes jeweils umgehend der Datenbank AMICUS und der Einwohnergemeinde Niederbuchsiten gemeldet werden. Hundehalter, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Wichtig: Vom 1. April – 31. Juli des Jahres gilt generelle Leinenpflicht im Wald.

Einwohnergemeinde Niederbuchsiten

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