Anlassbewilligung
Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Je nach Grösse des Anlasses/der Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte, Vorabklärungen u.a. notwendig. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt im Anhang des nachstehenden Anlassgesuches.
Bei der Anmeldung eines Anlasses/einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde kann bei kleineren Anlässen/Veranstaltungen eine kürzere Eingabefrist akzeptieren.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 389 70 01 | gemeinde@niederbuchsiten.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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